Wettbewerbsbedingungen

Wettbewerbsbedingungen

Die Wettbewerbsbedingungen wurden im Laufe der Jahre mehrfach verändert. Hier die derzeit gültige Fassung:

1. Die bei einer Frühjahrstagung anwesenden BLAutor-Mitglieder bestimmen neun Wörter, die von den Wettbewerbsteilnehmern in ein Werk beliebiger Gattung aufzunehmen sind, das bei der Frühjahrstagung des nächsten Jahres schwarzschriftlich vorzulegen ist.

2. Die dann vorgelegten Wettbewerbsbeiträge werden anonym vorgelesen.

3. Die anwesenden BLAutor-Mitglieder entscheiden über die beste Arbeit, wobei niemand sein eigenes Werk wählen darf.

4. Erst jetzt wird die Anonymität aufgehoben; der Autor des prämierten Textes erhält für ein Jahr den BLAutor-Wander-Pokal.

5. Der Text eines Wettbewerbsbeitrages darf nicht länger als 45 Zeilen zu je 60 Zeichen sein. Leerzeichen zählen mit. (anders ausgedrückt: bis zu 2.700 Schreibmaschinenanschläge)

6. Links und rechts ist ein freier Rand von mindestens 1,5 cm einzuhalten.

7. Die neun Pflichtwörter sind im Text besonders hervor zu heben, z.B. durch Unterstreichung oder Fettdruck.

8. Die Pflichtwörter dürfen nur in der durch die Ausschreibung vorgegebenen Form verwendet werden. Zusammensetzungen oder das Hinzufügen von Endungen sind unzulässig. Ebenso ist auf die Groß- und Kleinschreibung zu achten.

9. Für jeden Wettbewerbsteilnehmer kommt nur ein Wettbewerbsbeitrag in die Wertung.

10. Es werden nur Beiträge von Autoren bewertet, die bei der Tagung anwesend sind.

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BLAutor – Arbeitskreis blinder und sehbehinderter Autoren – www.blautor.de