BLAutor-Gemeinschaftsordnung(gültig gemäß Beschluss der Online-Telefonkonferenz vom 21. Mai 2026; siehe Protokoll)
§ 1 Name, Rechtsform und Charakter
1.Die Gemeinschaft trägt den Namen „BLAutor“. Die ersten drei Buchstaben dieses Namenssind in Großbuchstaben zu schreiben.
2.Sie ist ein Zusammenschluss blinder und sehbehinderter Autorinnen und Autoren.
3.Die Gemeinschaft verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.
4.Die Gemeinschaft besteht als nicht eingetragener Verein.
§ 2 Zweck der Gemeinschaft
1.Zweck der Gemeinschaft ist:•der Erfahrungsaustausch unter Autorinnen und Autoren,•die Förderung der Kreativität der Mitglieder,•die literarische Fortbildung.
2.Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:•die regelmäßig erscheinende Hörzeitung „Litera“ als Forum,•Lesungen im Webradio,•Präsentationen im „Poet Podcast“,•Workshops und außerordentliche Treffen,•die Präsentation der Gemeinschaft über eine Website.
§ 3 Mitgliedschaft
1.Mitglied kann jede literarisch interessierte blinde oder sehbehinderte Person werden.
2.Sehende Personen können die Gemeinschaft unterstützend begleiten, beispielsweise alsAssistenz oder Vorleser.
3.Es erfolgt keine Aufnahmeprüfung.
4.Die Aufnahme erfolgt formlos durch Zustimmung der Gemeinschaft oder der Verwaltung.
5.Die Mitgliedschaft kann jederzeit fristlos beendet werden.
6.Mit dem Ausscheiden aus der Gemeinschaft bestehen keine Ansprüche gegenüber derGemeinschaft.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
1.Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Beitragspflicht befreit.
2.Mitglieder, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, entrichten Beiträge nur auf freiwilligerBasis.
3.Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 Euro und ist grundsätzlich im ersten Quartaleines Kalenderjahres an die BLAutor-Kasse zu überweisen.
4.Mitgliedsbeiträge und freiwillige Sonderzuwendungen werden ausschließlich für literarischeund organisatorische Zwecke der Gemeinschaft verwendet.
5. Über die Verwendung der Mittel wird regelmäßig ein Kassenbericht erstellt.
§ 5 Organisation und Verwaltung
1.Die Gemeinschaft organisiert sich in einer verwaltungsähnlichen Struktur.
2.Personen mit administrativen Aufgaben werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
3.Zu den Aufgaben gehören insbesondere:•die Führung der Mitgliederliste,•die Organisation von Online-Telefonkonferenzen,•die Protokollführung,•die Kassenführung,•die Pflege der Website,•die Koordination von Projekten.
4.Die Zuständigkeiten werden intern festgelegt.
5.Die Gemeinschaft wählt einen Vorstand, bestehend aus einem Sprecher, einemstellvertretenden Sprecher und einem Kassenwart.Die Gemeinschaft wird nach außen durch die Mitglieder des Vorstandes vertreten. JedesVorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und damit befugt, die Gemeinschaft alleinrechtsgeschäftlich zu vertreten. Dies gilt insbesondere gegenüber Kreditinstituten für dieEröffnung, Führung und Schließung von Konten sowie für alle damit zusammenhängendenErklärungen und Handlungen.
§ 6 Versammlungen und Beschlüsse
1.Alle zwei Monatefindet eine Online-Telefonkonferenz statt.
2.Diese umfasst insbesondere folgende Tagesordnungspunkte:•Beschlussfassungen,•neue Schreibthemen,•Projektbesprechungen,•Anregungen der Mitglieder.
3.Die Anzahl der Teilnehmenden wird protokolliert.
4.Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
5. Über jede Sitzung wird ein Protokoll erstellt.
§ 7 Veröffentlichungen
1.Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich mit Zustimmung der jeweiligen Urheberinnenund Urheber.
2.Veröffentlichungsformen sind insbesondere:•Text- oder Audiodateien auf der Website
http://www.blautor.de/
www.blautor.de,•Anthologien als Printmedium und/oder Hörbuch,•Webradio-Lesungen,•der „Poet Podcast“.
§ 8 Änderung der Gemeinschaftsordnung
1. Änderungen dieser Gemeinschaftsordnung werden mit einfacher Mehrheit in einer Online-Telefonkonferenz beschlossen.
2.Hierfür ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreichend.
§ 9 Auflösung
1.Die Auflösung der Gemeinschaft erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Mitglieder.
2. Über die Verwendung verbleibender Mittel wird im Sinne des bisherigenGemeinschaftszwecks entschieden.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Gemeinschaftsordnung tritt mit einstimmigem Beschluss der Mitglieder in der Online-Telefonkonferenz vom 21. Mai 2026 in Kraft.
Erstellt am 21. Mai 2026 in HattingenBLAutorSprecherDieter Kleffner
Ordnung für Anthologien und das Imprint „Edition BLAutor“
(Beschluss der BLAutor-Gemeinschaft gemäß § 8 der Gemeinschaftsordnung)
§ 1 Imprint „Edition BLAutor“
Die Gemeinschaft BLAutor veröffentlicht ihre gemeinschaftlich herausgegebenen Anthologien und sonstigen gemeinsamen Buchveröffentlichungen unter dem Imprint „Edition BLAutor“.
„Edition BLAutor“ ist ein Imprint der Gemeinschaft BLAutor und keine eigenständige juristische Person, kein eigenständiger Verein und kein selbstständiges Unternehmen.
Veröffentlichungen unter „Edition BLAutor“ erfolgen im Namen und Verantwortungsbereich von BLAutor. Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Veröffentlichungs-, Produktions-, Vertriebs- und sonstigen Geschäftsbeziehungen stehen grundsätzlich BLAutor zu, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
§ 2 Herausgeber bzw. Herausgeberin
Für jede Anthologie bestimmt die Gemeinschaft vor Beginn des Projekts einstimmig einen Herausgeber bzw. eine Herausgeberin.
Die Herausgebertätigkeit ist eine organisatorische und redaktionelle Funktion innerhalb des jeweiligen Buchprojekts und erfolgt grundsätzlich unentgeltlich und ehrenamtlich. Sie begründet weder eine eigene Verlagsstellung noch eine Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis der Anthologie.
Der Herausgeber bzw. die Herausgeberin handelt im Rahmen der übertragenen Aufgaben für BLAutor und im Interesse des jeweiligen Gemeinschaftsprojekts.
Die Bestellung endet grundsätzlich mit Abschluss des jeweiligen Veröffentlichungsprojekts. Bei vorzeitiger Beendigung sind die projektbezogenen Unterlagen an BLAutor oder eine von BLAutor bestimmte Nachfolgeperson zu übergeben.
§ 3 Aufgaben und Befugnisse
Der Herausgeber bzw. die Herausgeberin übernimmt insbesondere:
• Entgegennahme und Sichtung der Beiträge,
• Zusammenstellung und redaktionelle Ordnung des Manuskripts,
• Abstimmung mit den Autorinnen und Autoren,
• Koordination des Lektorats und weiterer redaktioneller Arbeiten,
• Abstimmung über Titel, Reihenfolge und sonstige redaktionelle Fragen,
• Vorbereitung des veröffentlichungsfähigen Manuskripts,
• Begleitung des Veröffentlichungsprozesses.
Der Herausgeber bzw. die Herausgeberin ist berechtigt, im Rahmen dieser Aufgaben mit den am Projekt beteiligten Personen und Dienstleistern zu kommunizieren.
Rechtsverbindliche Verträge und sonstige Vereinbarungen für BLAutor werden ausschließlich durch BLAutor bzw. die nach der Gemeinschaftsordnung hierzu berechtigten Personen abgeschlossen. Der Herausgeber bzw. die Herausgeberin kann entsprechende Vorgänge vorbereiten und begleiten, wird dadurch jedoch nicht persönlich verpflichtet.
§ 4 Rechte der Autorinnen und Autoren
Die Urheberrechte an den eingereichten Texten verbleiben bei den jeweiligen Autorinnen und Autoren.
Die Aufnahme eines Textes in die Anthologie erfolgt nur mit Zustimmung der jeweiligen Urheberin bzw. des jeweiligen Urhebers. Die für die Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte werden nach den für das jeweilige Projekt festgelegten Bedingungen eingeräumt.
Die Herausgebertätigkeit berührt die Urheberrechte der Autorinnen und Autoren nicht und begründet keine eigenen Rechte des Herausgebers bzw. der Herausgeberin an den Texten anderer Mitglieder.
Eigene Texte, redaktionelle Beiträge oder sonstige urheberrechtlich geschützte Leistungen des Herausgebers bzw. der Herausgeberin bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Wirtschaftliche Zuordnung und Kosten
Sämtliche Einnahmen und Erlöse aus dem Verkauf und der sonstigen Verwertung einer unter „Edition BLAutor“ veröffentlichten Anthologie stehen ausschließlich BLAutor zu und werden über das von BLAutor bestimmte Konto vereinnahmt. Dies gilt insbesondere für Printausgaben, E-Books, Hörbücher, digitale Veröffentlichungen, Vertriebsplattformen und Lizenzierungen.
Der Herausgeber bzw. die Herausgeberin hat keinen persönlichen Anspruch auf Einnahmen, Erlöse, Überschüsse, Tantiemen, Provisionen, Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen aus der Anthologie.
Projektbezogene Ausgaben, insbesondere für Lektorat, Herstellung, Druck, Vertrieb und technische Dienstleistungen, werden von BLAutor getragen, soweit sie von der Gemeinschaft beauftragt oder genehmigt wurden.
Notwendige und nachgewiesene Auslagen, die im Auftrag und Interesse von BLAutor entstehen, können erstattet werden.
Eine persönliche Vergütung für die Herausgebertätigkeit ist ausgeschlossen, sofern nicht vor Beginn des Projekts eine gesonderte, ausdrücklich beschlossene und schriftlich dokumentierte Vereinbarung über eine zusätzliche, von der Herausgebertätigkeit zu unterscheidende Leistung getroffen wurde.
§ 6 Außenvertretung und redaktionelle Verantwortung
Der Herausgeber bzw. die Herausgeberin tritt gegenüber Dritten nicht als eigener Verleger, Selbstverleger oder Unternehmer der Anthologie auf.
Er bzw. sie ist nicht berechtigt, im eigenen Namen Verträge über Veröffentlichung, Vertrieb oder sonstige Verwertung der Anthologie abzuschließen oder Dritten eigene Rechte daran einzuräumen.
Grundsätzliche Entscheidungen über die Durchführung, den Abbruch, wesentliche Änderungen oder besondere finanzielle Verpflichtungen verbleiben bei den nach der BLAutor-Gemeinschaftsordnung zuständigen Organen bzw. Mitgliedern der Gemeinschaft.
Nach außen soll eindeutig erkennbar sein, dass BLAutor der verantwortliche Träger des Gemeinschaftsprojekts und „Edition BLAutor“ das hierfür verwendete Imprint ist.
§ 7 Dokumentation und Abrechnung
Einnahmen und wesentliche Ausgaben jeder Anthologie werden nachvollziehbar dokumentiert und entsprechend der Buch- bzw. Kassenführung von BLAutor erfasst.
Der Herausgeber bzw. die Herausgeberin darf keine eigenen Kosten oder Vergütungen aus den Verkaufserlösen entnehmen, sofern dies nicht zuvor ausdrücklich von BLAutor genehmigt wurde.
§ 8 Verhältnis zur BLAutor-Gemeinschaftsordnung und Inkrafttreten
Diese Ordnung ergänzt die BLAutor-Gemeinschaftsordnung und ist Bestandteil der internen Regelungen der Gemeinschaft.
Die Bestimmungen der BLAutor-Gemeinschaftsordnung bleiben im Übrigen unberührt. Bei Widersprüchen geht die Gemeinschaftsordnung vor, sofern nicht durch einen späteren Beschluss ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Diese Ordnung tritt mit Beschluss der Gemeinschaft BLAutor vom 07.09.2026 in Kraft.
erstellt am 7. September 2026 von Tamara Strödter
