BLAutor Gemeinschaftsordnung
§1 Name, Rechtsform und Charakter
1. Die Gemeinschaft trägt den Namen „BLAutor“. Die ersten drei Buchstaben in diesem Namen sind groß
zu schreiben.
2. Sie ist ein Zusammenschluss blinder und sehbehinderter Autorinnen und Autoren.
3. Die Gemeinschaft verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.
4. Die Gemeinschaft besteht im Sinne eines nicht eingetragenen Vereins.
§2 Zweck der Gemeinschaft
1. Zweck der Gemeinschaft ist:
* der Erfahrungsaustausch unter Autorinnen und Autoren,
* die Förderung der Kreativität der Mitglieder,
* die literarische Fortbildung.
2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
* die regelmäßig erscheinende Hörzeitung „Litera“ als Forum,
* Lesungen im Webradio,
* Präsentationen im Podcast „Poet“,
* Workshops und außerordentliche Treffen,
* die Präsentation der Gemeinschaft über eine Website.
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede literarisch interessierte blinde oder sehbehinderte Person werden.
2. Sehende Personen können die Gemeinschaft unterstützend tätig begleiten (z. B. als Assistenz oder Vorleser).
3. Es erfolgt keine Aufnahmeprüfung.
4. Die Aufnahme erfolgt formlos durch Zustimmung der Gemeinschaft oder der Verwaltung.
5. Die Mitgliedschaft kann jederzeit fristlos beendet werden.
6. Beim Ausscheiden bestehen keine Ansprüche gegenüber der Gemeinschaft.
§4 Mitgliedsbeitrag
1. Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
2. Mitglieder, die das 80. Lebensjahr erreicht haben, zahlen nur freiwillige Beiträge.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro und ist grundsätzlich im ersten Quartal des Jahres an die BLAutor-Kasse zu überweisen.
4. Die Mitgliedsbeiträge und Spenden werden ausschließlich für literarische und organisatorische Zwecke der Gemeinschaft verwendet.
5. Es wird regelmäßig ein Kassenbericht erstellt.
§5 Organisation und Verwaltung
1. Die Gemeinschaft organisiert sich in einer verwaltungsähnlichen Struktur.
2. Personen mit administrativen Aufgaben werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
3. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
* Führung der Mitgliederliste,
* Organisation von Online-Telefonkonferenzen,
* Protokollführung,
* Kassenführung,
* Pflege der Website,
* Koordination von Projekten.
4. Zuständigkeiten werden intern festgelegt.
§6 Versammlungen und Beschlüsse
1. Alle zwei Monate findet eine Online-Telefonkonferenz statt.
2. Diese umfasst insbesondere eine Tagesordnung mit
* Beschlussfassungen,
* neuen Schreibthemen,
* Projektbesprechungen,
* Mitgliederanregungen.
3. Die Teilnehmerzahl wird protokolliert.
4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
5. Über jede Sitzung wird ein Protokoll erstellt.
§7 Veröffentlichungen
1. Veröffentlichungen erfolgen nur mit Zustimmung der jeweiligen Urheber.
2. Veröffentlichungsformen sind insbesondere:
* die Website
www.blautor.de
* Anthologien
* Webradio-Lesungen,
* der „Poet Podcast“.
§8 Änderung der Gemeinschaftsordnung
1. Änderungen der Ordnung werden in einer Versammlung beschlossen.
2. Eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist ausreichend.
§9 Auflösung
1. Die Auflösung der Gemeinschaft erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder.
2. Über die Verwendung verbleibender Mittel wird im Sinne des bisherigen Zwecks entschieden.
§10 Inkrafttreten
Diese Gemeinschaftsordnung tritt mit einfachem Mehrheitsbeschluss der Mitglieder in Kraft.
Erstellt am 7. Mai 2026 in Hattingen
BLAutor Sprecher
Dieter Kleffner
