Guten Tag, ich möchte mich als Neuzugang im Atheisten- Himmel anmelden.
Haben Sie die erforderlichen Urkunden mit?
Ich hoffe.
Zeigen Sie mal her.
Der Sekundenzeiger rast immer weiter. Schon zehn-, fünfzehnmal überflog er die 12. Warum
werde ich nervös? Nun, wo ich tot bin, habe ich doch unendlich viel Zeit. Die Stimme der
Schalter-Engelin reißt mich aus den Erinnerungen an mein verflossenes Leben: Es tut
mir außerordentlich leid, aber Ihrem Antrag können wir nicht zustimmen. Wären Sie
gestern, am 30. Februar 1993 gekommen, wäre es möglich gewesen, die bis dahin geltende
Übergangsregelung 0815/xy, Absätze 2 und 3, Sätze 7 und 9, Buchstaben a und d
beziehungsweise b und c des Überleitungsvertrages für ehemalige DDR-Bürger anzuwenden,
und es reichten, wie zu DDR-Zeiten, Geburts- und Sterbeurkunde. Aber ab heute sind nur
noch die bundesdeutschen Gesetze und Richtlinien verbindlich, und ich brauche zusätzlich
unbedingt amtliche Bestätigungen, dass Sie weder getauft, noch konfirmiert wurden, auch
an keiner Kommunion oder anderen etwaigen religiösen Zeremonien teilnahmen, und vor
allem, warum Sie überhaupt gelebt haben.
Ach, wissen Sie, ehe ich diese Laufereien übernehme, gehe ich lieber in den
Christen-Himmel oder in die Hölle.
Denken Sie etwa, da wäre Ihr Einzug leichter? Auch die verlangen einen Armvoll
Bescheinigungen. Warum sollte es anders als auf Erden sein?
(c) Dieter Rietz / Pirna
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