Sagten Sie gerade, ich dürfe nicht trinken, weil ich mit dem Wagen unterwegs bin?
da irren Sie sich aber gewaltig. Ihr Auto fährt doch auch nicht ohne Benzin, und genauso
brauche ich als Alkoholikerin mein Mindestquantum an Schnaps. Naja, neulich war es ein
bisschen viel. Slalom sei ich gefahren? Woher soll ich das wissen? Ich hatte ja 4
Promille. Aber vorsätzlichen Vollrausch konnte man mir wegen meiner Krankheit nicht
vorwerfen. Ich benötige eben Alkohol wie andere Leute Schmerztabletten. Naja, den
Führerschein sperrten sie mir für drei Monate, und 800 DM Strafe soll ich zahlen. Na
und? In der DDR hätten sie mich wegen verbrecherischer Trunkenheit ins Gefängnis
gesteckt und zur Entziehungskur geschickt. Aber die BRD-Gesetze sind in dieser Beziehung
viel besser. Da habe ich einen Freibrief. Hauptsache ich bin total besoffen. Prost!
( Nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichtes; Az.: 58 Ns 30/92 )
(c) Dieter Rietz / Pirna
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